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Neubesetzung im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Tangerhütte

Stadt Ü setzt auf erfahrene Persönlichkeiten und transparentes Verfahren zur Stärkung des politischen Zusammenhalts

Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Ü hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2026 mehrheitlich empfohlen, den Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Tangerhütte GmbH (SWG) neu zu besetzen. Nun liegt es am Stadtrat, in der kommenden Woche eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Ermächtigung des Bürgermeisters und der namentlichen Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder zu treffen.

Breite Einbindung aller Fraktionen betont

Bürgermeister Andreas Brohm unterstreicht die besondere Bedeutung eines transparenten und fraktionsübergreifenden Auswahlverfahrens. Ziel der Vorgehensweise war es, ein möglichst breites politisches Fundament zu schaffen und die Geschlossenheit im Stadtrat zu stärken.

„Der Aufsichtsrat trägt eine hohe Verantwortung für die strategische Ausrichtung und Kontrolle unserer städtischen Wohnungsgesellschaft. Deshalb war es mir wichtig, alle Fraktionen mitzunehmen und auch erfahrene Persönlichkeiten mit einzubeziehen“, so der Bürgermeister.

Vorgeschlagene Besetzung des Aufsichtsrates

Der Bürgermeister schlägt für die Neubesetzung des Aufsichtsrats folgende neun Persönlichkeiten vor:

  • Andreas Brohm
  • Gerhard Borstell
  • Uwe Zischkale
  • Michael Grupe
  • Werner Jacob
  • Norman Rentner
  • Carmen Kalkofen
  • Edith Braun
  • Alexander Wittwer
  • Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch die Gesellschafterversammlung, in der die Einheitsgemeinde durch den Bürgermeister repräsentiert wird.

    Wichtige Kontroll- und Steuerungsfunktion

    Dem Aufsichtsrat der SWG kommt eine zentrale Rolle bei der Kontrolle und strategischen Steuerung der Wohnungsgesellschaft zu. Die Zusammensetzung des Gremiums ist für die Einheitsgemeinde von großer Bedeutung. Zur Unterstützung kommunaler Aufsichtsräte hat das Land Sachsen-Anhalt einen eigenen Leitfaden herausgegeben.

    Weiteres Vorgehen: Finale Entscheidung im Stadtrat

    Mit dem Beschluss des Hauptausschusses wurde eine Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung fällt jedoch im Stadtrat in der nächsten Woche. Neben der Ermächtigung des Bürgermeisters entscheidet das Gremium dann auch über die namentliche Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder.

    Die finale Abstimmung wird mit Spannung erwartet, da sie die Leitlinien der künftigen strategischen Ausrichtung der SWG maßgeblich mitbestimmt.

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