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Tägliche Beflaggung in Tangerhütte startet kostenneutral

Stadtrat beschließt Flaggen an öffentlichen Gebäuden ohne zusätzliche Ausgaben

Tägliche Beflaggung in Tangerhütte startet kostenneutral
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbHBild 1 von 3

In einer aktuellen Entscheidung hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte am 25. Juni 2025 eine tägliche Beflaggung öffentlicher Gebäude beschlossen. Der Beschluss erfolgte auf Basis eines gemeinsamen Änderungsantrags der UWGSA und der WG Altmark-Elbe und sieht die Beflaggung von Rathaus, Schulen und Kindertagesstätten vor – allerdings ausschließlich, wenn dadurch keine zusätzlichen Kosten für die Kommune entstehen.

Hintergrund und Ablauf im Stadtrat

Zentraler Punkt des Beschlusses ist die Kostendeckelung: Die Beflaggung findet nur dort statt, wo bereits Fahnenmasten vorhanden sind und kein finanzieller Mehraufwand entsteht. Vorgesehen ist das Hissen der Bundesflagge sowie der Flaggen Europas und des Landes Sachsen-Anhalt.

Der Änderungsantrag zur täglichen Beflaggung wurde mit 12 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen. Die anschließend ergänzte Beschlussvorlage BV 0274/2025 erhielt die Zustimmung von 15 Ratsmitgliedern, bei 7 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Erste Umsetzungsschritte eingeleitet

Die Einheitsgemeinde hat bereits mit der Umsetzung begonnen: Seit dem 27. Juni 2025 wehen am Rathaus insgesamt drei Fahnen. Auch an der Grundschule Lüderitz wurde ein Mast mit Flagge aufgestellt. An den Grundschulen Tangerhütte und Grieben sowie sämtlichen Kindertagesstätten fehlen derzeit jedoch noch Fahnenmasten, wodurch dort derzeit keine Beflaggung möglich ist.

Finanzielle Auswirkungen begrenzen Umsetzung

Ohne die Einschränkung auf Kostenfreiheit hätte der Beschluss erhebliche finanzielle Folgen: Es müssten zusätzlich 32 Fahnenmasten samt Flaggen angeschafft werden. Die Verwaltung schätzt die Kosten auf rund 25.000 Euro, da pro Mast inklusive Fahne mit etwa 800 Euro gerechnet wird.

Zusätzlich stellt der Bauhof organisatorisch und personell nicht die notwendigen Kapazitäten für eine eigenständige Montage von Fahnenmasten zur Verfügung.

Bedeutung für die Kommune

Die Entscheidung des Stadtrates unterstreicht die Symbolkraft von Flaggen im öffentlichen Raum, berücksichtigt aber auch die finanzielle Verantwortung gegenüber den kommunalen Ressourcen. Die tägliche Beflaggung wird somit dort sichtbar, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist; ein Ausbau an weiteren Standorten ist angesichts der Kosten derzeit nicht vorgesehen.

Die Umsetzung des Beschlusses wird in Tangerhütte weiter verfolgt und könnte bei veränderten finanziellen Rahmenbedingungen erneut zur Debatte stehen. Ob und in welchem Umfang die Beflaggung zukünftig ausgeweitet werden kann, bleibt angesichts der angespannten Haushaltslage offen.

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