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Tangerhütte hält Steuersätze 2026 stabil

Trotz Mindereinnahmen durch Grundsteuerreform bleiben Hebesätze unverändert

Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte hat im Stadtrat am 10. Dezember 2025 entscheidende Weichen für die kommunale Steuerpolitik des kommenden Jahres gestellt. Mit dem Beschluss zur neuen Hebesatzsatzung sollen stabile Rahmenbedingungen für die Grund- und Gewerbesteuer gewährleistet werden – ein Schritt, der auf die aktuelle Haushaltssituation reagiert.

Neue Hebesätze für 2026: Keine Erhöhung trotz Mindereinnahmen

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Tangerhütte die neu formulierten Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer in Kraft. Die Festsetzung war erforderlich, da der städtische Haushalt für 2026 sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Jahresbeginn nicht greifen. Dennoch bleibt die termingerechte Erhebung der sogenannten Realsteuern – darunter die Grundsteuer und die Gewerbesteuer – weiterhin gesichert. Grundlage für das Verfahren bildet § 25 des Grundsteuergesetzes.

Die nun beschlossenen Hebesätze orientieren sich an der aktuellen Vorgabe und wurden nach Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses festgesetzt:

  • Grundsteuer A: 300 %
  • Grundsteuer B: 350 %
  • Gewerbesteuer: 380 %
  • Damit verzichtet der Stadtrat auf die von Bürgermeister Andreas Brohm vorgeschlagene Erhöhung. Sein Vorstoß beruhte vor allem auf den Mindereinnahmen, die durch die bundesweite Grundsteuerreform ausgelöst wurden.

    Auswirkungen der Grundsteuerreform spürbar

    Die Reform führte zu einem deutlichen Rückgang beim Grundsteueraufkommen: Während 2024 noch rund 850.000 € aus der Grundsteuer B eingenommen wurden, sank dieser Wert im Jahr 2025 auf 713.000 €. Zur Kompensation hatte die Verwaltung höhere Hebesätze vorgeschlagen, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.

    Haushalt und kommunale Handlungsfähigkeit

    Mit dem Beschluss reagiert der Stadtrat auf die Vorgaben zur Absicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig bleibt eine Chance zur Stärkung des Haushalts – nämlich über höhere Hebesätze – vorerst ungenutzt. Der finanzpolitische Spagat zwischen Stabilität und Konsolidierung bleibt damit bestehen.

    Wie sich der Beschluss auf die Steuereinnahmen im Jahr 2026 konkret auswirkt, wird sich erst im weiteren Jahresverlauf zeigen. Die Stadt Tangerhütte setzt mit ihrer aktuellen Steuerpolitik auf Kontinuität und eine möglichst geringe Belastung für Bürger und Unternehmen – sieht sich aber auch weiterhin mit den Herausforderungen schrumpfender Einnahmen konfrontiert.

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