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Zukunft für Wildpark Weißewarte steht bevor

Ein Angebot erfüllt alle Bedingungen – Stadtrat entscheidet bald über die Vergabe des 10 Hektar großen Areals in Tangerhütte

Zukunft für Wildpark Weißewarte steht bevor
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbHBild 1 von 4

Die Ausschreibung für das Areal des ehemaligen Wildparks Weißewarte in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ist erfolgreich abgeschlossen worden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Oktober 2025 wurden die eingegangenen Angebote im Rathaus offiziell geöffnet. Der Prozess markiert einen entscheidenden Schritt in der weiteren Entwicklung und Nachnutzung des bekannten Geländes.

Verfahren und Ergebnisse der Ausschreibung

Am 28. Oktober 2025 tagten im Rathaus der Stadt Tangerhütte Bürgermeister Andreas Brohm, der Vorsitzende des Stadtrates sowie Mitarbeitende der Verwaltung, um die schriftlich eingereichten Angebote zu sichten. Insgesamt waren zwei Bewerbungen fristgerecht eingegangen. Wie die Verwaltung mitteilt, erfüllte eines der Angebote alle vom Stadtrat beschlossenen Ausschreibungsbedingungen vollständig. Dies bildet nun die Grundlage, in der kommenden Sitzungsfolge über die Vergabe zu entscheiden.

Bürgermeister Andreas Brohm betont: "Mit der Ausschreibung wurde ein weiterer Schritt zur Zukunft des Wildparks getan. Das Verfahren zeigt, dass weiterhin Interesse an einer Nachnutzung besteht. Nun liegt es an den Gremien, über die Vergabe zu entscheiden."

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Die Entscheidung für die Veräußerung der kommunalen Eigentumsflächen wurde bereits in der Stadtratssitzung vom 15. Januar 2025 getroffen. Das zum Verkauf stehende Areal hat eine Größe von rund 10 Hektar. Das Mindestgebot betrug 223.000 Euro und basierte auf einem vorliegenden Verkehrswertgutachten.

Die vom Stadtrat aufgestellten Ausschreibungsbedingungen umrissen einen klaren rechtlichen Rahmen für das weitere Verfahren.

Wesentliche Bestandteile der Ausschreibungsbedingungen:

  • Investitionsverpflichtung: Innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung muss mit der Umsetzung des Nutzungskonzeptes begonnen werden.

  • Sonderklausel zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

  • Wiederkaufs- und Mehrerlösklausel: Diese soll sicherstellen, dass das Areal künftig im Sinne einer Freizeit- und Erholungsnutzung entwickelt wird.

    Vermarktung und Reichweite der Ausschreibung

    Zur Sicherstellung einer möglichst breiten Wahrnehmung wurde die Ausschreibung nicht nur in regionalen und überregionalen Medien, sondern ebenso auf einschlägigen Immobilienportalen und im Rahmen der eVergabe-Plattform veröffentlicht. Somit konnte eine bundesweite Reichweite erzielt werden, um potenzielle Interessenten auf das Angebot aufmerksam zu machen.

    Nächste Schritte und Bedeutung für die Region

    Mit dem erfolgreichen Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ist der Weg frei für eine Entscheidung über den Zuschlag in einer der kommenden Ratsversammlungen. Das künftige Nutzungskonzept und die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen bleiben dabei maßgeblich für die weitere Entwicklung des ehemaligen Wildparks Weißewarte.

    Pressefotos oder weiterführende Informationen sind auf Nachfrage erhältlich. Die Redaktion empfiehlt interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die anstehenden Entscheidungen aufmerksam zu verfolgen, da die künftige Nutzung des Areals von regionaler Bedeutung sein dürfte.

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