Stendal bereitet sich auf Weihnachtsmarkt vor – Sperrungen ab 8. Dezember
Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt vom 8. bis 15. Dezember – Anwohner müssen Parkgenehmigungen rechtzeitig beantragen

Der Stendaler Weihnachtsmarkt ist seit Jahren ein Höhepunkt in der Adventszeit und lockt zahlreiche Besucher in die Innenstadt. Der diesjährige Markt findet vom 11. bis 14. Dezember 2025 statt. Wie gewohnt sind mit dem Start der Aufbauarbeiten und der Veranstaltung weitreichende Einschränkungen für den Kfz-Verkehr im Innenstadtbereich verbunden.
Zeitraum und Umfang der Sperrungen
Die Verkehrseinschränkungen beginnen am 8. Dezember 2025 um 07:00 Uhr und enden am 15. Dezember 2025 um 17:00 Uhr. Besonders betroffen sind der Markt, der Kornmarkt und die Marienkirchstraße, die während dieser Zeit komplett gesperrt bleiben. Hier starten bereits am 8. Dezember die Aufbauarbeiten für den Weihnachtsmarkt. Die Freigabe für den Verkehr erfolgt erst am 15. Dezember, 17:00 Uhr.
Teilweise gesperrt ist die Brüderstraße ab dem 10. Dezember, 07:00 Uhr, bis zum 15. Dezember, 17:00 Uhr, konkret ab der Ecke zur Einfahrt des Parkplatzes Brüder-/Deichstraße in Richtung Marktplatz. Hier gilt zudem ein komplettes Halte- und Parkverbot.
Auch der Parkplatz Brüder-/Deichstraße steht während des Weihnachtsmarkts eingeschränkt zur Verfügung: Vom 10. Dezember, 14:00 Uhr, bis zum 14. Dezember, 24:00 Uhr, gilt ein absolutes Halte- und Parkverbot.
Betroffene Straßen und konkrete Einschränkungen
Von den Verkehrsbeschränkungen betroffen sind unter anderem folgende Straßenzüge:
Die Sperrungen in diesen Bereichen gelten vom 10. Dezember, 14:00 Uhr, bis zum 15. Dezember, 09:00 Uhr.
Zeiten für Fußgänger- und Radverkehr
In den genannten Sperrbereichen ist der Zugang für Fahrzeuge grundsätzlich untersagt. Zu folgenden Zeiten sind die Bereiche ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer passierbar:
In diesem Zeitraum bleibt das Festgelände für Kraftfahrzeuge komplett gesperrt.
Regelungen für Anwohnende und Parkberechtigungen
Während der Sperrzeiten verlieren sämtliche Bewohnerparkausweise, Parkscheiben sowie Parkautomaten im Zeitraum vom 10. Dezember, 07:00 Uhr, bis zum 15. Dezember, 17:00 Uhr, ihre Gültigkeit. Das Parken auf den anliegenden Flächen ist damit untersagt.
Anwohnende, die zwingend ihr privates Grundstück während des Sperrzeitraums verlassen müssen, können bis zum 1. Dezember 2025 eine Gestattung beim Ordnungsamt beantragen.
title="Ordnungsamt Stendal"
subtitle="Beantragung von Ausnahmegenehmigungen bis 01.12.2025"
phone="03931 65-1278"
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Überblick über die wichtigsten Sperrungen
Hinweise zur Sicherheit und Erreichbarkeit
Die Maßnahmen dienen der Sicherheit aller Teilnehmenden des Weihnachtsmarktes. Die betroffenen Bereiche bleiben während der Sperrzeiten nur zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar. Eine Karte der Sperrungen wird in den Medien veröffentlicht, um die Orientierung zu erleichtern.
Die Veranstalter danken den Anwohnenden und allen Betroffenen für das Verständnis und die Unterstützung bei den notwendigen Maßnahmen rund um den Stendaler Weihnachtsmarkt 2025.
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