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Stendal führt Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ein

Ab August 2023 müssen Katzen kastriert, gechipt und registriert werden – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5.000 Euro

Von Redaktion Stendal

Die Hansestadt Stendal hat ihre Gefahrenabwehrverordnung angepasst: Seit dem 1. August 2023 gilt eine neue Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Ziel der Maßnahme ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet einzudämmen, Tierleid zu verhindern und eine bessere Kontrolle über freilebende Katzenpopulationen zu gewährleisten.

Neue Verpflichtungen für Katzenhaltende

  • Katzen, die Zugang ins Freie erhalten und nach dem 01.08.2023 geboren wurden, müssen kastriert werden.
  • Die Kastration ist von einem Tierarzt oder einer Tierärztin schriftlich zu bestätigen; diese Bescheinigung muss dauerhaft aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Katzen unter fünf Monaten sind von dieser Pflicht ausgenommen.
  • Im Zuge der Kastration ist das Tier mit einem Transponderchip zu kennzeichnen und in einem Heimtierregister zu registrieren.
  • Für Zuchtkatzen sind Ausnahmen per Antrag möglich, sofern Nachzucht und Versorgung kontrollierbar dargelegt werden können.
  • Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß

    Wer der Kastrations-, Kennzeichnungs- oder Registrierungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

    Hintergrund: Überpopulation und ihre Folgen

    Nach Schätzungen gibt es in deutschen Haushalten Millionen Hauskatzen. Zusätzlich streunen etwa zwei Millionen ausgesetzte oder verwilderte Katzen durch Städte und Gemeinden. Die unkontrollierte Fortpflanzung verschärft das Problem: Eine Katze kann bis zu zweimal jährlich Nachwuchs bekommen, pro Wurf sind durchschnittlich zwei bis sechs Kitten möglich.

    Die Folgen: In nur vier Jahren kann aus einem Katzenpaar und dessen Nachfahren über tausend Tiere hervorgehen. Viele unerwünschte Katzenwelpen werden getötet, ausgesetzt oder landen in ohnehin überfüllten Tierheimen.

    Die neue Regelung zielt darauf ab, die Verantwortung von Katzenhalterinnen und -haltern zu stärken und das stetig wachsende Katzenelend einzudämmen.

    Negative Auswirkungen auf Natur und Gesundheit

    Freilaufende Katzen stellen auch für heimische Wildtiere eine Gefahr dar. Besonders Singvögel stehen auf dem Speiseplan vieler Haus- und Streunerkatzen.

    Laut dem Institut für Haustierkunde der Universität Kiel machen Singvögel rund zwanzig Prozent der Beutetiere von Katzen aus. Zudem gefährden Katzen noch andere Wildtiere wie größere Insekten, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger.

    Neben Auswirkungen auf die Natur können freilebende Katzen krankheitsübertragend wirken. Viele sind in schlechtem Allgemeinzustand und Träger verschiedener Infektionen oder Parasiten. Das Risiko der Übertragung von Krankheiten auf Hauskatzen und sogar auf Menschen (Zoonosen) wird dadurch erhöht. Beispiele sind Parasiten, Hautpilze oder bakterielle Infektionen.

    Was Katzenbesitzer jetzt beachten sollten

    • Wer sich eine Katze nach dem 01.08.2023 anschafft, muss die Kosten für Kastration und Kennzeichnung einplanen.
    • Die Registrierung im Heimtierregister ist kostenfrei und hilft, vermisste Tiere wiederzufinden.
    • Ideal ist eine Kastration ab einem Alter von fünf Monaten, besonders in den Monaten Januar und Februar, um die sogenannte Kittenflut im Frühjahr und Sommer zu verhindern.
    • Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung übernimmt die Hansestadt Stendal eine Vorreiterrolle auf kommunaler Ebene, da es in Deutschland bislang keine bundesweite Kastrationspflicht gibt. Eine konsequente Umsetzung könnte langfristig sowohl für Tiere als auch für Menschen Vorteile bringen und einen signifikanten Beitrag zum Tierschutz sowie zum Schutz der heimischen Artenvielfalt leisten.

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