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Steuervorteile für Altstadt-Immobilien in Stendal

Modernisieren Sie jetzt: Abschreibungen bis zu zwölf Jahre möglich – Frist endet im Oktober 2025

Von Redaktion Stendal

Die Hansestadt Stendal informiert Bauherren über steuerliche Vergünstigungen im Sanierungsgebiet „Altstadt“. Wer eine Immobilie in diesem Bereich besitzt oder modernisieren möchte, kann durch gezielte Maßnahmen von besonderen Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz profitieren. Die Stadt verweist auf die zentrale Bereitstellung aller Informationen auf ihrer Internetseite und stellt klar, dass präzise Verfahrenswege einzuhalten sind.

Steuerliche Vorteile für Modernisierung im Sanierungsgebiet

Das Sanierungsgebiet „Altstadt“ ist offiziell ausgewiesen und bildet den einzigen begünstigten Bereich in Stendal für diese steuerlichen Vorteile. Gemäß § 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (

), können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich abgeschrieben werden, sofern sie im Sinne des Baugesetzbuchs durchgeführt werden.

Besonders wichtig: Eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit der Stadt ist Pflicht, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen können im Nachhinein nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB
  • Beseitigung von Missständen und Behebung von Mängeln
  • Erhalt und Erneuerung sowie funktionsgerechte Nutzung von Gebäuden mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
  • Anschaffungskosten sind jedoch nicht abschreibungsfähig
  • Abschreibungsmöglichkeiten im Überblick

    Die Kosten für förderfähige Maßnahmen können insgesamt zu 100 % abgeschrieben werden, verteilt über zwölf Jahre: In den ersten acht Jahren können jeweils 9 %, in den verbleibenden vier Jahren jeweils 7 % abgeschrieben werden (§ 7h EStG). Für selbstgenutzte Immobilien reduziert sich der Betrag auf 90 % und wird auf zehn Jahre zu je 9 % verteilt (§ 10f EStG).

    Verfahrenshinweise und Gebühren

    Nähere Hinweise zur Antragstellung, zu den Voraussetzungen und zur Umsetzung finden Bauwillige auf der städtischen Homepage im Bereich „Bauen und Wohnen“ unter „Fördermöglichkeiten“. Für die Ausstellung der verbindlichen Bescheinigung fallen zudem Gebühren gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt an.

    Gebietseinschränkungen und Fristen

    Wichtiger Hinweis für Eigentümer: Seit Oktober 2025 hebt die Hansestadt Stendal das Sanierungsgebiet „Altstadt“ schrittweise auf. Einige Quartiere, darunter Altes Dorf-Wendstraße-In den Zinnen, Bismarckstraße-Wendstraße-Nordwall sowie Rathenower Straße-Südwall-Im Tangermünder Tor, zählen bereits seit dem 13.10.2025 nicht mehr zum Sanierungsgebiet.

    • Die aktuelle Gebietskarte ist auf der Homepage verfügbar.
    • Eine endgültige Aufhebung des gesamten Sanierungsgebiets ist bis Ende 2030 geplant.
    • Da nicht absehbar ist, ob im Anschluss ein neues Fördergebiet ausgewiesen wird, sollten Modernisierungspläne möglichst zeitnah umgesetzt werden, um von den derzeitigen Vergünstigungen zu profitieren.

      Weiterführende Informationen

      Alle Unterlagen, Verfahrensabläufe und Informationen rund um die steuerlichen Vorteile im Sanierungsgebiet sowie eine Gebietskarte stehen auf der Website zur Verfügung.

      Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen im Sanierungsgebiethttps://serviceportal.stendal.de/steuerliche-verguenstigungen-im-sanierungsgebiet.html

      Wer Modernisierungs- und Sanierungsprojekte im Bereich „Altstadt“ plant, sollte sich frühzeitig informieren und die Förderbedingungen sorgfältig prüfen. Zeitliche Fristen und die schrittweise Aufhebung der Festlegung als Sanierungsgebiet machen eine vorausschauende Planung besonders wichtig.

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