Winter in Stendal: Eisflächen tabu!
Stadt warnt vor Betreten von Gewässern und fordert Hauseigentümer zur Gefahrenbeseitigung auf
Der aktuelle Winter sorgt in Stendal und den Ortsteilen für anhaltende Minusgrade und Schneefälle. Angesichts dieser Witterungsbedingungen erinnert die Hansestadt Stendal an die wichtigsten Regelungen zum Verhalten im öffentlichen Raum.
Verhalten auf Eisflächen: Striktes Verbot zum Schutz aller
Nach § 8 der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal ist das Betreten von Eisflächen auf allen Gewässern im Stadtgebiet und den Ortsteilen verboten. Auch das Befahren der Eisflächen mit Fahrzeugen, das Einschlagen von Löchern und das Entnehmen von Eis sind ausdrücklich untersagt. Diese Maßnahmen dienen der eigenen Sicherheit sowie dem Schutz weiterer Personen.
Eiszapfen und Dachlasten: Pflichten für Hauseigentümer
Eiszapfen, Schneeüberhänge oder größere Schneemassen an Gebäuden, die an Straßen angrenzen, stellen potenzielle Gefahren dar. Diese müssen laut der Gefahrenabwehrverordnung umgehend entfernt werden, wenn sie Personen oder Sachen gefährden könnten.
Zur Erhöhung der Sicherheit sind gegebenenfalls Absperrungen oder Warnzeichen aufzustellen. Dies obliegt den sogenannten Ordnungspflichtigen, auf deren Grundstück oder Immobilie sich die Gefahrenstelle befindet.
Sicherheitsmaßnahmen gemäß Verordnung
Die Stadt Stendal erinnert ausdrücklich daran, dass gemäß § 6 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen wie Absperrungen und Warnhinweise bei Bedarf umgehend zu treffen sind.
Die Hansestadt Stendal dankt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien für Aufmerksamkeit und Mithilfe bei der Durchsetzung dieser Regelungen. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum auch bei widrigen Wetterlagen dauerhaft zu gewährleisten.
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