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Winter in Stendal: Eisflächen tabu!

Stadt warnt vor Betreten von Gewässern und fordert Hauseigentümer zur Gefahrenbeseitigung auf

Von Redaktion Stendal

Der aktuelle Winter sorgt in Stendal und den Ortsteilen für anhaltende Minusgrade und Schneefälle. Angesichts dieser Witterungsbedingungen erinnert die Hansestadt Stendal an die wichtigsten Regelungen zum Verhalten im öffentlichen Raum.

Verhalten auf Eisflächen: Striktes Verbot zum Schutz aller

Nach § 8 der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal ist das Betreten von Eisflächen auf allen Gewässern im Stadtgebiet und den Ortsteilen verboten. Auch das Befahren der Eisflächen mit Fahrzeugen, das Einschlagen von Löchern und das Entnehmen von Eis sind ausdrücklich untersagt. Diese Maßnahmen dienen der eigenen Sicherheit sowie dem Schutz weiterer Personen.

  • Betreten und Befahren von Eisflächen verboten
  • Keine Löcher in das Eis schlagen
  • Keine Entnahme von Eis
  • Winterfreuden sollen nur auf gesichertem Untergrund genossen werden
  • Eiszapfen und Dachlasten: Pflichten für Hauseigentümer

    Eiszapfen, Schneeüberhänge oder größere Schneemassen an Gebäuden, die an Straßen angrenzen, stellen potenzielle Gefahren dar. Diese müssen laut der Gefahrenabwehrverordnung umgehend entfernt werden, wenn sie Personen oder Sachen gefährden könnten.

    Zur Erhöhung der Sicherheit sind gegebenenfalls Absperrungen oder Warnzeichen aufzustellen. Dies obliegt den sogenannten Ordnungspflichtigen, auf deren Grundstück oder Immobilie sich die Gefahrenstelle befindet.

    Sicherheitsmaßnahmen gemäß Verordnung

    Die Stadt Stendal erinnert ausdrücklich daran, dass gemäß § 6 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen wie Absperrungen und Warnhinweise bei Bedarf umgehend zu treffen sind.

    • Unverzügliche Entfernung von Gefahrenquellen an Gebäuden
    • Absicherung potenziell gefährlicher Bereiche
    • Aufstellen von Warnzeichen oder Absperrungen
    • Die Hansestadt Stendal dankt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien für Aufmerksamkeit und Mithilfe bei der Durchsetzung dieser Regelungen. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum auch bei widrigen Wetterlagen dauerhaft zu gewährleisten.

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