Einfache Sprache
Stendal führt ab 2027 eine Beherbergungssteuer ein
Die Hansestadt Stendal führt zum 1.
Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein.
Die Steuer gilt im Stadtgebiet und in den Ortschaften.
Die Steuer betrifft kostenpflichtige Übernachtungen.
Die Steuer beträgt 1,50 Euro je Beherbergungsgast und je Übernachtung.
Welche Übernachtungsangebote sind betroffen
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Hotels.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Pensionen.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Ferienunterkünfte.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Gästewohnungen.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Zimmervermietungen.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Privatzimmer.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Privatwohnungen.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Campingplätze.
Die Steuer betrifft auch vergleichbare Angebote.
Die Steuer gilt, wenn kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Wofür soll die Steuer dienen
Die Hansestadt Stendal nennt öffentliche und öffentlich geförderte Infrastruktur als Grund.
Die Stadt nennt auch vielfältige Einrichtungen und Angebote für Gäste.
Die Beherbergungssteuer soll einen Beitrag zur Finanzierung dieser Aufwendungen leisten.
Ausnahmen und Befreiungen
Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr sind von der Steuer befreit.
Eine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen ist nicht vorgesehen.
Auf Dauer angelegte Beherbergungen sind nach Angaben der Stadt ausgenommen.
Die Ausnahme gilt, wenn die Überlassung bei Beginn des Aufenthalts vereinbart ist.
Die vereinbarte Überlassung muss für mehr als sechs Monate vorgesehen sein.
Die Überlassung muss tatsächlich über diesen Zeitraum hinaus andauern.
Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber
Betreiberinnen und Betreiber ziehen die Steuer bei Abreise der Gäste ein.
Betreiberinnen und Betreiber führen die Steuer an die Hansestadt Stendal ab.
Die Steueranmeldung erfolgt grundsätzlich quartalsweise.
Die Anmeldung muss bis zum 30.
Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres eingehen.
Kleinere Beherbergungseinrichtungen können jährlich anmelden.
Das gilt nur unter den Voraussetzungen der Satzung.
Fristen und Formulare
Bestehende Beherbergungseinrichtungen müssen der Hansestadt Stendal etwas anzeigen.
Die Anzeige muss bis zum 31.
März 2027 erfolgen.
Bei Aufnahme, Aufgabe oder Änderung des Betriebs gilt grundsätzlich eine Anzeigefrist.
Die Anzeigefrist beträgt einen Monat.
Die erforderlichen Formulare stehen im Serviceportal der Hansestadt Stendal bereit.
Eine digitale Einreichung soll nach Registrierung spätestens ab Dezember 2026 möglich sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind im Serviceportal abrufbar.
Ein Merkblatt ist ebenfalls im Serviceportal abrufbar.
Die Formulare sind ebenfalls im Serviceportal abrufbar.
Das Serviceportal der Hansestadt Stendal heißt: Serviceportal der Hansestadt Stendal .